Ausfuhrverbot von Souvenirs
In Ägypten unterliegen zahlreiche Souvenirs einem strengen Ausfuhrverbot. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Geldstrafen oder Haftstrafen.
Folgende Dinge darf man nicht ausführen
- Antike Gegenstände: Echte historische Fundstücke und Antiquitäten, auch wenn sie scheinbar legal auf einem Basar gekauft wurden.
- Naturprodukte: Muscheln, Korallen, getrocknete Seepferdchen, Steine und Sand. Dies unterliegt dem strengen Artenschutz.
- Tierprodukte: Souvenirs aus Krokodilleder, Elfenbein oder Schildkrötenpanzer sind illegal.
- Gold und Silber: Unverarbeitete Edelmetalle sowie der Versuch, große Mengen an Schmuck ohne Nachweis über den Kauf auszuführen.
- Weitere verbotene Güter: Waffen, Drogen, Drohnen (ohne spezielle Genehmigung) und große Mengen an ägyptischer Währung.
Es empfiehlt sich, ausschließlich auf offiziellen Basaren hergestellte Waren wie Papyrus (mit Zertifikat), Gewürze, Alabasterfiguren, Shishas oder Teppiche zu kaufen. Für Teppiche benötigt ihr allerdings eine offizielle Genehmigung des ägyptischen Handelsministeriums.